Freitag, 28. Oktober 2016
Rauchwarnmelder - Bauordung Berlin Stand 2016
Die Berliner Bauordnung fuer Berlin, hat als Text den Begriff "Aufenthaltsraume" fur die Ausstattung der Raume mit Rauchwarnmelder vorgesehen (bis auf Kuechen), heist es dort. Aufenthaltsraume sind alle Raume in der Wohnung. Auf jeden Fall kommen diese Rauchwarnmelder nicht in Baeder. Fuer Kuechen werden jedoch sogenannte Hitzemelder eingesetzt. Immerhin werden durch Kuechen 65 % ... 80 % aller Braende mit Rauchentwicklungen verzeichnet, so meine Erfahrung durch taegliche ALERT-Meldungen.

Nachsatz: Der Berliner Bausenat hatte mein ehrenamtliche Angebot zur Klarstellung in Bezug auf Rauchwarnmelder leider nicht angenommen.

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