Dienstag, 19. August 2008
Datenfahndung und Datenschutz
Endlich soll nun die Herkunft der personenbezogenen Daten nachgewiesen werden. Dies finde ich richtig.

Selbst Bewerbungsdaten werden dem Bewerber, siehe dazu das BGB Stichwort Leihgabe, nicht zurückgegeben.

Es gibt zu viele Lücken, die geschlossen werden müssen, ja müssen!

Dies hat nichts mit Freiheitseinschränkungen zu tun, sondern mit der seriösen Arbeit in Deutschland wohl aber mit den Schwarzmärkten aller Art, an der Steuer vorbei.

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