Dienstag, 9. Oktober 2007
Personalleiter und Arbeitsdirektoren gehen mit Menschen um
fremdevaluation, 16:04h
Es ist aber schon ein starkes Stück, wenn ein Personalleiter
-nicht einmal sich um die Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse eines mehr als 3-Jahrzehnten im Unternehmen tätigen Mitarbeiters auch nur ein kleines Bild macht, sondern nur dessen Personalnummer und dessen Gehalt kennt. Was ist der Mensch nach dem Grundgesetz eigentlich wert, um ihn zu schützen? Geld? - Es geht um seine Würde.
- nicht einmal sein eigenes unterschriebenes Dokument des Arbeitnehmers findet
- die Versetzung eines Mitarbeiters im Urlaub des Mitarbeiters mitteilt und nicht einmal die neue Arbeit beschreiben kann
- die Weiterbeschäftigung einer Mitarbeiterin von ihrem Körpergewicht abhängig macht
- die persönliche freie Entscheidung eines älteren Mitarbeiters zur Nicht-Inanspruchnahme der Altersteilzeit mit Strafarbeiten belegt
- ein Arbeitsvertrag einseitig verändert wird
- Informationen für die Erledigung einer Arbeitsaufgabe bewußt zurückhält
- Zitat: „ Wer den Mund aufreißt kommt ins...“ (am 14.10.07 redigiert, wegen eines äußerst extremen , - wie ich meine - nicht hinnehmbaren Vergleichs; Thomas Klein)
- ... "dies ist ganz schlimm, was mit ihnen passiert", sozialpsychiatrischer Dienst
- mehrere tausend Arbeitnehmer sitzen in sog. Arbeitsräumen seit Jahren herum und werden auch Fallweise gedemütigt, ein Tisch (80 x 80) cm², Stühle, keine Telefon, keine Steckdose, Fenster nach innen, keine Kommunikation...
- warum gibt es Kopfgelder, um Arbeitnehmer aus dem Arbeitsprozeß zu verdrängen? Dies ist ein Grundübel, was verändert werden muss, sofort durch die jeweiligen Arbeitsdirektoren!
Die Willkür gab es schon immer, doch muss man sich nicht alles gefallen lassen, wenn man es psychisch kann, oder? Anwaltskanzleien kann ich nennen, die die Methoden genau kennen.
Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung ist eine große und wichtige finanzielle Sicherheit. Besser ist es dann noch sich zusammen zu schließen, als Betroffene, und den Arbeitsdirektoren und Personalleitern zu zeigen, dass sie nicht alles tun können was ihnen einfällt. Es gibt doch das Grundgesetz! Und die Petitionsmöglichkeit.
Auf jeden Fall - für im Arbeitsprozess tätige - eine Rechtsschutzversicherung abschließen und ggf. sofort zum Fachanwalt für Arbeitssrecht.
Achtung: 3 Monate Wartezeit beachten und der Fall darf zeitlich nicht zurücklliegen.
Gewerkschaftmitglieder gehen zuerst zur Rechtsberatung der Gewerkschaft, in der Hoffnung Hilfe zu bekommen.
Viel Glück!
-nicht einmal sich um die Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse eines mehr als 3-Jahrzehnten im Unternehmen tätigen Mitarbeiters auch nur ein kleines Bild macht, sondern nur dessen Personalnummer und dessen Gehalt kennt. Was ist der Mensch nach dem Grundgesetz eigentlich wert, um ihn zu schützen? Geld? - Es geht um seine Würde.
- nicht einmal sein eigenes unterschriebenes Dokument des Arbeitnehmers findet
- die Versetzung eines Mitarbeiters im Urlaub des Mitarbeiters mitteilt und nicht einmal die neue Arbeit beschreiben kann
- die Weiterbeschäftigung einer Mitarbeiterin von ihrem Körpergewicht abhängig macht
- die persönliche freie Entscheidung eines älteren Mitarbeiters zur Nicht-Inanspruchnahme der Altersteilzeit mit Strafarbeiten belegt
- ein Arbeitsvertrag einseitig verändert wird
- Informationen für die Erledigung einer Arbeitsaufgabe bewußt zurückhält
- Zitat: „ Wer den Mund aufreißt kommt ins...“ (am 14.10.07 redigiert, wegen eines äußerst extremen , - wie ich meine - nicht hinnehmbaren Vergleichs; Thomas Klein)
- ... "dies ist ganz schlimm, was mit ihnen passiert", sozialpsychiatrischer Dienst
- mehrere tausend Arbeitnehmer sitzen in sog. Arbeitsräumen seit Jahren herum und werden auch Fallweise gedemütigt, ein Tisch (80 x 80) cm², Stühle, keine Telefon, keine Steckdose, Fenster nach innen, keine Kommunikation...
- warum gibt es Kopfgelder, um Arbeitnehmer aus dem Arbeitsprozeß zu verdrängen? Dies ist ein Grundübel, was verändert werden muss, sofort durch die jeweiligen Arbeitsdirektoren!
Die Willkür gab es schon immer, doch muss man sich nicht alles gefallen lassen, wenn man es psychisch kann, oder? Anwaltskanzleien kann ich nennen, die die Methoden genau kennen.
Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung ist eine große und wichtige finanzielle Sicherheit. Besser ist es dann noch sich zusammen zu schließen, als Betroffene, und den Arbeitsdirektoren und Personalleitern zu zeigen, dass sie nicht alles tun können was ihnen einfällt. Es gibt doch das Grundgesetz! Und die Petitionsmöglichkeit.
Auf jeden Fall - für im Arbeitsprozess tätige - eine Rechtsschutzversicherung abschließen und ggf. sofort zum Fachanwalt für Arbeitssrecht.
Achtung: 3 Monate Wartezeit beachten und der Fall darf zeitlich nicht zurücklliegen.
Gewerkschaftmitglieder gehen zuerst zur Rechtsberatung der Gewerkschaft, in der Hoffnung Hilfe zu bekommen.
Viel Glück!
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