Dienstag, 8. August 2006
SGB II §16 Abs.3 Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung MAE
Wer gerne ein gemeinnütziges Projekt - in Berlin zum Thema Rauchmeldererfassung - zum Erfolg verhelfen möchte und kein Mäzen ist, benötigt für die Einbeziehung von Arbeitsuchenden eine finanzielle Unterstützung, die bis 150 Euro je Person und noch einmal dazu 150 Euro je Monat für die Organisation maximal betragen darf.

Mich interessiert, wer alles Erfahrungen mit MAE-Leuten in Berlin hat.
Auf der Arbeitgeberseite und Arbeitnehmerseite.

In Berlin-Adlershof fand ich einen MAE-Arbeitgeber, der gleich meine Projektidee / Unterlage an Dritte weiterleitete, ohne mich zu fragen und mir bis zum den Namen des Empfänges schuldig blieb.(08.08.2006)

Inzwischen bekam ich eine Antwort zum Empfänger aber nicht zu meinem Inhalt (15.09.06), aber es gibt ja noch andere Träger, mit denen ich Kontakt habe.

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