Samstag, 24. November 2007
Weiterbildung Arbeitsloser fuer 6 Euro je Stunde
Gemäß Paragraf 10 SGB III soll die Einzelfallentschei-
dung hinsichtlich eines bildungswilligen Arbeitslosen
von der Arbeitsagentur entschieden werden.

Jedoch dies für 6 Euro je Unterrichts- u. Praxisstunde!

Wer eine solche Verwaltungsvorschrift erlässt, ist nach meiner Meinung weit ab von der Realität.

Welcher Dozent macht so etwas in Deutschland, wenn 50% aller Honorarkosten wegfließen.

Für 3 Euro netto je Stunde und 24 Euro pro Tag.

Wir brauchen Eliteschulen höre ich.

Welch eine Scherenöffnung und und welch ein Unterschied in Deutschland. Dies bei Millionen, die die Bundesagentur "zurückgibt"!

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