Donnerstag, 29. April 2010
Geld für Soziale Einrichtungen - Frau Heidi Knacke-Werner hatte schon länger ein Unbehangen
fremdevaluation, 23:43h
In der Berliner Zeitung vom 17./18.04.2010 Seite 20 hat die frühere Sozialsenatorin von Berlin mitgeteilt, dass Sie schon länger ein Unbehagen bezüglich der Maserati-Angelegenheit hatte, aber keine Möglichkeit sah Einfluß zu nehmen, weil nur die Finanzämter Bücher von Unternehmen einsehen düften. Dies schrieb dort die Interviewerin Frau Sabine Rennefanz.
Nun hatte ich ich mir mein Verwaltungsverfahrensgesetz wieder einmal angesehen und im § 4 und § 5 doch die Überschriften gelesen:
§4 Amtshilfepficht und
§5 Voraussetzung und Grenzen der Amtshilfe
Danach kann doch auch bei einem Unbehagen d. h. einem Verdacht auf Untreue gehandelt werden. Gerade Revisionen, Präventionen und Evaluationen führen rechtzeitig dazu, entweder den Verdacht zu erhärten oder zu entkräften, abgesehen von speziellen Prüfverfahren der Finanzämter bei sozialen Einrichtungen. Außerdem gibt es ja das DZI*) und die Möglichkeit der einzuführenden Pflicht zur dortigen Registrierung. Gelder düften an Soziale Einrichtungen staatlicherseits nur fließen, wenn die dortige Registrierung beim DZI positiv erfolgt ist, seit 1893!
Entsetzen und Ausreden helfen nicht, sondern nur richtiges und rechtzeitiges Handeln, meine ich.
-----------------------------------------------------------------
*) www.dzi.de
Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen (Archiv für Wohlfahrtspflege) Gründungsjahr 1893,Wissenschaftliches Dokumentationszentrum, Stiftung bürgerlichen Rechts
Die Stiftungsträger sind:
Der Senat von Berlin,
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
Deutscher Industrie- und Handelskammertag,
Deutscher Städtetag,
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V.
Nun hatte ich ich mir mein Verwaltungsverfahrensgesetz wieder einmal angesehen und im § 4 und § 5 doch die Überschriften gelesen:
§4 Amtshilfepficht und
§5 Voraussetzung und Grenzen der Amtshilfe
Danach kann doch auch bei einem Unbehagen d. h. einem Verdacht auf Untreue gehandelt werden. Gerade Revisionen, Präventionen und Evaluationen führen rechtzeitig dazu, entweder den Verdacht zu erhärten oder zu entkräften, abgesehen von speziellen Prüfverfahren der Finanzämter bei sozialen Einrichtungen. Außerdem gibt es ja das DZI*) und die Möglichkeit der einzuführenden Pflicht zur dortigen Registrierung. Gelder düften an Soziale Einrichtungen staatlicherseits nur fließen, wenn die dortige Registrierung beim DZI positiv erfolgt ist, seit 1893!
Entsetzen und Ausreden helfen nicht, sondern nur richtiges und rechtzeitiges Handeln, meine ich.
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*) www.dzi.de
Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen (Archiv für Wohlfahrtspflege) Gründungsjahr 1893,Wissenschaftliches Dokumentationszentrum, Stiftung bürgerlichen Rechts
Die Stiftungsträger sind:
Der Senat von Berlin,
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
Deutscher Industrie- und Handelskammertag,
Deutscher Städtetag,
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V.
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