Sonntag, 28. Februar 2010
Arbeitszeugnisse Auslegungen generell vermeiden. d.h ohne Codes
Auf einer Internetseite fand ich folgenden Hinweis,leider für mich 20 Jahre zu spät:

"Ehemalige DDR-Bürger können mit den bundesdeutschen Zeugnissen oft wenig anfangen. Kleine und mittlere Unternehmen in den neuen Bundesländern stellen häufig gar keine Zeugnisse aus. Dies sollte Sie aber nicht daran hindern, eines anzufordern. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf. ..."

Quelle: http://www.teialehrbuch.de

Heute habe ich darüber hinaus erfahren, dass es codefreie Zeugnisse gibt.

Deshalb Arbeitszeugnisse - Auslegungen generell vermeiden!

Eine sehr gute Formulierung für Arbeitszeugnisse wurde im XING-Portal gerade veröffentlicht und ich schrieb dann:

Sehr geehrte Frau Mueller, dies ist die beste Lösung für ein Zeugnis von Ihnen:

"Es gibt doch auch eine Schlussformulierung, in der in etwa steht:

" Das Zeugnis ist ohne Code geschrieben und so gemeint wie zu lesen"

Dies sollten Ministerien , Gewerkschaften und Arbeitgeber in Deutschland auch erfahren und nutzen, meine ich, wenn sie ehrlich und nicht hinterhältig gegen über Arbeitnehmer sind. Dan würden sich weniger Gerichte mit diesem leidigen Thema beschäftigen mit unseren Steuergeldern müssen.

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