Donnerstag, 8. Oktober 2009
Grundgesetz und Rauchwarnmelder - sie kennen nur Gesetze?
Mitteilung eines Berliner Bezirks zur Rauchmeldererfassung

Mitteilung zu einem Bezirk in Berlin zum Thema Rauchwarnmeldererfassung

Meine Frage lautete ursprüglich:

Wieviele Wohnungen sind in Bezug auf alle Wohnungen des Bezirkes und im Vergleich mit allen anderen Bezirken in Berlin mit geprüften Rauchwarnmelder hinsichtlich der Mindestausstattung mit Rauchwarnmeldern ausgestattet? Dies unabhängig von Rechtsvorschriften. Wo und bei wem ist diese Übersicht mindestens jährlich aktuell einsehbar? zum Hinweis: www.rauchmeldererfassung.org wird um eine befürwortende Stellungnahme gebeten.

Die Anwort vom Bezirk / Bauamt war:

Sehr geehrter Herr Klein, die Ausrüstung von Wohnungen mit Rauchmeldern ist im Land Berlin nicht gesetzlich vorgeschrieben (Baurecht ist Landesrecht). Aus diesem Grund erfolgt auch keine statistische Erfassung.

Meine Antwort darauf war:

Sehr geehrter Herr Sennelringer (Name verändert,Ähnlichkeit rein zufällig)

möglicherweise sind Ihnen Teile meiner Fragestellung abhanden gekommen. Es dürfte Ihnen aber mindestens ein Gesetz, welches über alle Gesetze steht, bekannt sein, um Leben zu schützen. Bitte betrachten Sie diese Bemerkung nicht als Bevormundung. Es bedarf auch keines weiteren Gesetzes, bei vorhandenem Wissen zum Handeln, warum Rauchwarnmelder so wichtig sind und ich gehe davon aus, dass Sie dies auch ganz genau wissen. Deshalb ist meine Initiative auch keine Statistik, sondern ein kontinuierlicher Gradmesser der Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmelder als Mindestausstattung gemäß Norm beim Besitzer der Wohnung. Damit sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden und durch Verbündete, so auch mit Ihnen als Bauamt dies möglichst unterstützt werden. Da die Bauordnung lediglich zum Verwaltungsrecht gehört, ist diese Rechtsvorschrift für das Handeln meines Erachtens untergeordnet und für die Initiative keine oder besser keine entscheidende Grundlage.

Sollten Sie einmal in Erfahrung bringen, wer in Deutschland eine Rauchmeldererfassung auch mit der Präventionsarbeit verbindet und auswertet, so lassen Sie es mich bitte wissen.

Zu jeder Vorschrift für Wohnungen in den einzelnen Bundesländern zum Einsatz von Rauchwarnmelder, gibt es keine auch nicht kontinuierliche Aussage zu deren Einsatz. So nicht nur mein fachlicher Stand seit 2006.

Ich warte darauf dies von jedem Leser, auch in Foren und im Netz zu erfahren.

Sollte Sie sich in einem persönlichen Gespräch und danach schriftlich dafür einsetzen, dass das ...Model-Projekt in Deutschland G-SRME Rauchmeldererfassung hier in Berlin ..... stattfindet, so freue ich mich über eine Rückinformation. Hier nun noch die Internetseite: www.rauchmeldererfassung.org

Als Anlage sende ich Ihnen, auch auf Wunsch gerne Unterlagen zu. Mit freundlichen Grüssen Thomas Klein Dipl.-Ing. / Projektinitiator G-SRME Rauchmeldererfassung

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